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GVO-Analytik

GVO-Analytik

Seit 1996 die ersten transgenen Nutzpflanzen zugelassen wurden, haben gentechnisch veränderte Organismen (GVO) immer mehr an Bedeutung gewonnen. Gentechnisch veränderte Soja wurde erstmals 1997 angebaut und macht inzwischen in den USA 80 % des gesamten Sojaanbaus aus. In Argentinien und Uruguay waren es 2013 sogar nahezu 100 % der Fläche.

Auch für heimische Anbauer ist es heutzutage wichtig, möglichst schnell und kostengünstig das Erntegut auf mögliche Verunreinigungen testen zu können. Bei konventionellen Lebensmitteln liegt die gesetzliche Toleranzgrenze von Verunreinigungen durch Bestandteile aus zugelassenen GVO bei 0,9 % (nur zufällige und technisch unvermeidbare Anteile). Bei ökologischen Erzeugnissen gilt diese Toleranzgrenze auch, allerdings wurden in Baden-Württemberg im Rahmen des Öko-Monitorings bei Untersuchungen von Bio-Mais- und Bio-Sojaprodukten nie GVO-Anteile über 0,1% festgestellt. Daher geht man davon aus, dass höhere Werte als „technisch zu vermeiden“ anzusehen sind (CVUA Freiburg, 2013).

Neben der PCR-Methode, die im Labor von Fachpersonal durchgeführt werden muss, gibt es auch Streifen-Schnelltests, die direkt auf dem Feld oder bei der Soja-Erfassung durchgeführt werden können. Diese Tests detektieren die Proteine, die durch das veränderte Genmaterial gebildet werden und zeigen durch eine sich bildende Linie ein positives Testergebnis an.

Ob sich diese Streifentests in der Praxis bewähren können, haben wir im Schwerpunktthema „Lassen sich Sojabohnen mit Streifen-Schnelltests auf Gentechnik prüfen?“ für Sie zusammengefasst.

Autor: Kristina Bachteler, Taifun Tofuprodukte